Preiserhöhungen prüfen
Durfte der Preis erhöht werden?
Fernwärme · Rückforderungsansprüche
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer und Hausverwaltungen
Kostenfreie anwaltliche Vorprüfung anfragenIhr Fernwärmevertrag
Durfte der Preis erhöht werden?
Haben Sie zu viel gezahlt – und welche Beträge können Sie zurückfordern?
Welchen Fernwärmepreis müssen Sie nach Ihrem Vertrag künftig tatsächlich zahlen?
Was die Entscheidung des EuGH verändert
Bisher konnten ältere Preissteigerungen trotz unwirksamer Klausel bestehen bleiben, wenn Kunden ihnen nicht rechtzeitig widersprochen hatten. Der EuGH hat diese Praxis bei missbräuchlichen Klauseln gegenüber Verbrauchern beanstandet.
Auch eine neue Preisformel erledigt die Frage nicht: Der Versorger darf eine missbräuchliche Preisänderungsklausel nicht einfach einseitig durch eine neue ersetzen. Deshalb lohnt sich die Prüfung auch dann, wenn Ihr Vertrag zwischenzeitlich geändert wurde.
Gerade bei langjährigen Verträgen mit erheblichen Preissteigerungen kann die Prüfung wirtschaftlich besonders interessant sein. Entscheidend ist nicht nur die letzte Abrechnung: Der ursprüngliche Vertrag, spätere Klauseländerungen und die Entwicklung der Preise gehören zusammen betrachtet. Wir prüfen dabei auch, ob die Verbraucherschutzregeln auf Ihre Vertragskonstellation anwendbar sind.
Dabei geht es um mehr als vergangene Zahlungen: Wir prüfen, welche Überzahlungen zurückgefordert werden können und welcher Preis künftig nach Ihrem Vertrag geschuldet ist. Lassen Sie kostenfrei vorprüfen, welche Ansatzpunkte Ihr Vertrag bietet.
Sie sind unsicher, ob Sie Rückzahlungen verlangen können? Lassen Sie jetzt kostenfrei vorprüfen, welche Chancen Ihr Fernwärmevertrag bietet.
Ihr erster Schritt zur möglichen Rückzahlung
Lassen Sie kostenfrei vorprüfen, ob Sie Preiserhöhungen angreifen und Geld zurückfordern können. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und zeigen Ihnen, wie es weitergehen kann.
Schildern Sie kurz Ihren Fall und nennen Sie Ihre ungefähren jährlichen Fernwärmekosten.
Fügen Sie Ihren Vertrag, Preisänderungsmitteilungen und Abrechnungen gleich bei. Sie können auch zunächst ohne Unterlagen anfragen.
Sie erfahren, ob Ihr Vertrag Ansatzpunkte für Rückforderungen oder eine Überprüfung künftiger Preise bietet.
Für Eigentümer und Verwaltungen
Bei zentraler Fernwärmeversorgung können unwirksame Preiserhöhungen erhebliche Beträge betreffen. Wir prüfen die Rückforderungschancen für Ihre Gemeinschaft oder Immobilie.
Kostenfreie Vorprüfung
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Fernwärmevertrag Ansatzpunkte für Rückforderungen bietet. Sie können Ihre Unterlagen direkt anhängen. Falls etwas fehlt, melden wir uns bei Ihnen.
Alternativ können Sie Ihren Fernwärmevertrag, Preisänderungsmitteilungen und Abrechnungen direkt per E-Mail an uns senden:
fernwaerme@welawyou.deÖffnen Sie unser Anfrageformular auf einer separaten Seite. Dort können Sie Ihre Angaben eintragen und Unterlagen direkt anhängen – auch ohne E-Mail-Programm.
Kostenfreie Vorprüfung anfragen (öffnet in einem neuen Tab)Datenschutzhinweise zum Anfrageformular
Mit der Anfrage wird keine kostenpflichtige Leistung beauftragt. Ein Mandat und etwaige weitere Kosten werden gesondert vereinbart.
Gut zu wissen
Kostenfrei ist die erste Sichtung zur Einschätzung, ob eine vertiefte Prüfung sinnvoll erscheint. Eine vollständige rechtliche Begutachtung, die Berechnung einer konkreten Forderung und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung sind davon nicht umfasst. Hierüber treffen wir vorab eine gesonderte Vereinbarung.
Nein. Zunächst ist zu prüfen, ob Ihre Preisänderungsklausel unwirksam ist, ob die verbraucherschützenden Grundsätze anwendbar sind und welche Rechtsfolgen sich ergeben. Auch Verjährung, Vereinbarungen und die konkrete Abrechnung können eine Rolle spielen.
Ja. Bitte geben Sie an, für welche Gemeinschaft oder welchen Eigentümer Sie handeln und wer im Liefervertrag als Kunde bezeichnet ist. Eine weitergehende Beauftragung und die erforderlichen Vertretungsbefugnisse stimmen wir anschließend ab.
Der ursprüngliche Fernwärmeliefervertrag einschließlich Preisregelungen, spätere Änderungen oder neue Klauseln, Jahresabrechnungen und gegebenenfalls Schriftwechsel über Preissteigerungen. Sie können diese Unterlagen auch direkt per E-Mail an fernwaerme@welawyou.de senden.
Wenn Sie einen eigenen Fernwärmeliefervertrag mit dem Versorger haben, kommt eine Vorprüfung in Betracht. Werden die Kosten ausschließlich über den Vermieter abgerechnet, betrifft dies zunächst Ihr Mietverhältnis und ist gesondert einzuordnen.
Nein. Die Anfrage und die Vorprüfung hemmen keine Verjährung und ersetzen keine fristwahrenden Maßnahmen. Wenn eine Frist läuft oder bereits ein Verfahren anhängig ist, teilen Sie dies bitte ausdrücklich mit und stimmen Sie eine rechtzeitige Bearbeitung gesondert ab.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt · WE LAW YOU · Hamburg
Wir sind eine moderne Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wir verbinden persönliche anwaltliche Beratung mit digitalen Abläufen und einem klaren Ziel: Ihre Ansprüche effizient und wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen.
Bei Ihrem Fernwärmevertrag prüfen wir, wo sich Preiserhöhungen angreifen lassen, welche Rückforderungen in Betracht kommen und welcher Preis künftig geschuldet ist. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
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